Passagierrechte bei Nichtbeförderung

Die Nichtbeförderung, obwohl unerwartet und frustrierend, ist eine Realität, der einige Passagiere trotz bestätigter Buchung begegnen können. Ob es sich um Überbuchung oder andere legitime Gründe handelt, solche Situationen können schnell stressig werden. Glücklicherweise ist die europäische Gesetzgebung darauf ausgelegt, Passagiere in diesen Fällen zu schützen, indem sie ihnen Rechte auf Entschädigung und Unterstützung garantiert. Wussten Sie, dass Sie je nach Flugstrecke bis zu 600 Euro Entschädigung erhalten könnten? Dieser Artikel erklärt Ihnen im Detail, was eine Nichtbeförderung ist, welche Rechte Sie haben und unter welchen Umständen eine Entschädigung fällig wird.

Was ist eine Nichtbeförderung?

Eine Nichtbeförderung tritt auf, wenn einem Passagier der Zugang zu seinem Flug verweigert wird, obwohl er eine bestätigte Buchung hat und sich rechtzeitig zum Check-in und Boarding mit allen erforderlichen Dokumenten eingefunden hat. Dies geschieht häufig aufgrund von Überbuchung, kann jedoch auch andere legitime Gründe haben.

Welche Flüge fallen unter die europäische Gesetzgebung zur Nichtbeförderung?

Die Gesetzgebung gilt für Flüge:

  • Abflug von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union sowie in Norwegen, Island und der Schweiz.
  • Ankunft in der Europäischen Union aus Drittländern, vorausgesetzt, der Flug wird von einer in der EU registrierten Fluggesellschaft durchgeführt.

Welche Rechte habe ich bei einer Nichtbeförderung?

Wenn Ihnen der Zugang zu Ihrem Flug verweigert wird, haben Sie Anspruch auf:

  • Entschädigung: Eine pauschale finanzielle Entschädigung, außer unter bestimmten Umständen.

  • Rückerstattung oder Umbuchung: Wählen Sie zwischen einer vollständigen Rückerstattung Ihres Tickets oder einer Umbuchung auf Ihren Zielort so schnell wie möglich.

  • Unterstützung: Dazu gehören Erfrischungen, Mahlzeiten, zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten (Anrufe, Fax oder E-Mails), Hotelunterkunft, falls eine Übernachtung erforderlich ist, und Transport zwischen dem Flughafen und der Unterkunft.

Welche Entschädigung kann ich bei einer Nichtbeförderung erhalten?

Sie haben Anspruch auf eine pauschale Entschädigung, je nach Flugstrecke:

  • 250 € für Flüge unter 1500 km.
  • 400 € für innereuropäische Flüge über 1500 km und für alle anderen Flüge zwischen 1500 und 3500 km.
  • 600 € für Flüge über 3500 km.

Die Entschädigung kann um 50 % reduziert werden, wenn der Passagier eine Umbuchung auf einen anderen Flug akzeptiert, dessen Ankunftszeit die ursprünglich geplante Zeit um 2, 3 oder 4 Stunden je nach Flugstrecke nicht überschreitet.

Wie gehen Fluggesellschaften mit Überbuchungen um?

Im Falle einer Überbuchung müssen Fluggesellschaften:

  • Freiwillige suchen: Sie müssen zuerst fragen, ob Passagiere bereit sind, ihre Reservierung im Austausch gegen ausgehandelte Entschädigungen aufzugeben.
  • Entschädigungen anbieten: Wenn Sie freiwillig auf Ihren Sitzplatz verzichten, muss die Fluggesellschaft Ihnen eine zusätzliche Entschädigung anbieten, zusätzlich zur Unterstützung und Umbuchung.

Was sind berechtigte Gründe für eine Nichtbeförderung?

Fluggesellschaften können die Beförderung aus legitimen Gründen verweigern, darunter:

  • Gesundheitliche Gründe: Wenn der Passagier besorgniserregende Symptome oder eine ansteckende Krankheit aufweist.
  • Sicherheits- oder Gefahrenfragen: Wenn das Verhalten des Passagiers ein Sicherheitsrisiko darstellt.
  • Ungültige Reisedokumente: Wenn die Dokumente nicht gültig oder vollständig sind (z.B. abgelaufener Reisepass oder fehlendes Visum).

In diesen Fällen haben Passagiere keinen Anspruch auf Entschädigung, aber die Fluggesellschaften müssen dennoch eine Rückerstattung oder Umbuchung anbieten, wenn die Situation zutrifft.

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Datum der letzten Aktualisierung: 16/08/2024