Wann gilt ein Flug als verspätet?
Ein Flug gilt als verspätet, wenn die Abflug- oder Ankunftszeit erheblich von der ursprünglich geplanten Zeit abweicht. Laut Gesetz variieren die Passagierrechte je nach Dauer der Verspätung und der Entfernung des Fluges.
Welche Flüge fallen unter die europäische Gesetzgebung zu Verspätungen?
Die Gesetzgebung gilt für Flüge:
- Abflug von einem Flughafen in einem EU-Land sowie in Norwegen, Island und der Schweiz.
- Ankunft in der Europäischen Union aus Drittländern, vorausgesetzt, der Flug wird von einer in der EU registrierten Fluggesellschaft durchgeführt.
Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug verspätet ist?
Die Rechte der Passagiere hängen von der Dauer der Verspätung ab:
- Assistenz: Sie haben Anspruch auf kostenlose Unterstützung, wenn die Verspätung bestimmte Zeiträume erreicht, abhängig von der Entfernung des Fluges.
- Entschädigung: Sie können eine finanzielle Entschädigung erhalten, wenn die Ankunftsverspätung drei Stunden oder mehr beträgt.
- Rückerstattung: Sie können eine Rückerstattung Ihres Tickets verlangen, wenn die Verspätung fünf Stunden überschreitet und Sie sich entscheiden, nicht zu reisen.
Welche Verspätungen lösen das Recht auf Assistenz aus?
Sie haben Anspruch auf Assistenz, wenn die Verspätung beträgt:
- Zwei Stunden oder mehr bei Flügen unter 1500 km.
- Drei Stunden oder mehr bei innereuropäischen Flügen über 1500 km und bei allen anderen Flügen zwischen 1500 und 3500 km.
- Vier Stunden oder mehr bei Flügen über 3500 km.
Welche Unterstützung sollte ich bei einer Verspätung erhalten?
Im Falle einer Verspätung haben Sie Anspruch auf:
- Erfrischungen und Mahlzeiten, die der Dauer der Wartezeit angepasst sind.
- Zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten, wie z.B. Telefonanrufe, Fax oder E-Mails.
- Hotelunterkunft, falls eine Übernachtung aufgrund der Verspätung erforderlich ist, sowie Transport zwischen dem Flughafen und der Unterkunft.
Welche Entschädigung kann ich bei einer Verspätung erhalten?
Wenn die Ankunftsverspätung drei Stunden überschreitet, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, außer bei außergewöhnlichen Umständen:
- 250 € für Flüge unter 1500 km.
- 400 € für innereuropäische Flüge über 1500 km und für alle anderen Flüge zwischen 1500 und 3500 km.
- 600 € für Flüge über 3500 km.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Entschädigung um 50 % reduziert werden kann, wenn ein Passagier auf einen anderen Flug umgebucht wird, dessen Ankunftszeit die ursprünglich geplante Zeit um 2, 3 oder 4 Stunden je nach Entfernung des Fluges nicht überschreitet.
Unter welchen Bedingungen besteht kein Anspruch auf Entschädigung?
Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die auch dann nicht hätten vermieden werden können, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Diese Umstände umfassen:
- Schlechtes Wetter.
- Politische Unruhen oder Sicherheitsrisiken.
- Streiks, die den Betrieb betreffen, aber nicht das Personal der Fluggesellschaft selbst.
- Technische Mängel, die nicht auf die regelmäßige Wartung des Flugzeugs zurückzuführen sind.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Beweislast bei der Fluggesellschaft liegt. Das bedeutet, dass die Fluggesellschaft nachweisen muss, dass die Verspätung tatsächlich auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist und dass alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um diese Verspätung zu vermeiden. Wenn sie diese Elemente nicht nachweisen kann, bleibt die Entschädigung fällig.