Welche Flüge fallen unter die europäische Gesetzgebung bei Annullierungen?
Die Gesetzgebung gilt für Flüge:
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Abflug von einem Flughafen in der Europäischen Union sowie in Norwegen, Island und der Schweiz.
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Ankunft in der Europäischen Union aus Drittländern, vorausgesetzt, der Flug wird von einer in der EU registrierten Fluggesellschaft durchgeführt.
Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug annulliert wird?
Wenn Ihr Flug annulliert wird, haben Sie Anspruch auf:
- Rückerstattung oder Umbuchung: Wählen Sie zwischen einer vollständigen Rückerstattung Ihres Tickets innerhalb von sieben Tagen oder einer Umbuchung auf Ihren Zielort so bald wie möglich unter vergleichbaren Bedingungen. Wenn die Umbuchung eine Abreise oder Ankunft an einem anderen Flughafen als ursprünglich vorgesehen erfordert, muss die Fluggesellschaft die Kosten für den Transport zwischen den Flughäfen übernehmen.
- Unterstützung: Dazu gehören Erfrischungen, Mahlzeiten, zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten (Anrufe, Fax oder E-Mails), Hotelunterkunft, falls eine Übernachtung erforderlich ist, und Transport zwischen dem Flughafen und der Unterkunft.
Welche Entschädigung kann ich bei einer Flugannullierung erhalten?
Sie haben Anspruch auf eine pauschale Entschädigung, es sei denn, es gelten bestimmte Ausnahmen:
- 250 € für Flüge unter 1500 km.
- 400 € für innereuropäische Flüge über 1500 km und für alle anderen Flüge zwischen 1500 und 3500 km.
- 600 € für Flüge über 3500 km.
Die Entschädigung kann um 50 % reduziert werden, wenn der Passagier eine Umbuchung auf einen anderen Flug akzeptiert, dessen Ankunftszeit sehr nahe an der ursprünglich geplanten Zeit liegt (innerhalb von 2, 3 oder 4 Stunden je nach Flugstrecke).
In welchen Situationen besteht kein Anspruch auf Entschädigung?
Kein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn:
- Sie mindestens 14 Tage vor dem Abflug über die Annullierung informiert wurden.
- Sie zwischen 7 und 14 Tagen vor dem Abflug über die Annullierung informiert wurden und eine Umbuchung es Ihnen ermöglicht, nicht früher als 2 Stunden vor der ursprünglichen Zeit abzufliegen und weniger als 4 Stunden nach der geplanten Zeit anzukommen.
- Sie weniger als 7 Tage vor dem Abflug über die Annullierung informiert wurden und eine Umbuchung es Ihnen ermöglicht, nicht früher als 1 Stunde vor der ursprünglichen Zeit abzufliegen und weniger als 2 Stunden nach der geplanten Zeit anzukommen.
- Die Annullierung ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen.
Was sind außergewöhnliche Umstände?
Außergewöhnliche Umstände entbinden die Fluggesellschaften von der Verpflichtung zur Entschädigung. Diese Umstände können umfassen:
- Ungünstige Wetterbedingungen, die den Flug gefährlich machen.
- Politische Instabilität oder sicherheitsrelevante Ereignisse.
- Streiks, die den Betrieb betreffen, mit Ausnahme des Personals der Fluggesellschaft selbst.
- Technische Mängel, die nicht auf die regelmäßige Wartung des Flugzeugs zurückzuführen sind.
Die Fluggesellschaft muss nachweisen, dass diese außergewöhnlichen Umstände nicht hätten vermieden werden können, selbst wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Wenn dieser Nachweis nicht erbracht wird, bleibt die Entschädigung fällig.